


Durch die beschlossene Grundsteuerreform wird eine Neubewertung der Grundstücke erforderlich, die sich auf die Grundsteuerberechnung ab dem 01.01.2025 auswirken wird.
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Seit dem 18.04.2020 nimmt die Stadt Bockenem unter erechnung@bockenem.de Rechnungen in elektronischer Form im Datenaustauschstandart "XRechnung" an.
Das Seminarangebot der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH ist online.
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