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Hier finden Sie die Bekanntmachung zur Pflicht zur Beseitigung von Eis und Schnee.
Die Stellungnahmen zum Wärmeplan können schriftlich an die Stadt Bockenem, Buchholzmarkt 1, 31167 Bockenem oder per E-Mail an holger.schrader@bockenem.de abgegeben werden.

Durch die beschlossene Grundsteuerreform wird eine Neubewertung der Grundstücke erforderlich, die sich auf die Grundsteuerberechnung ab dem 01.01.2025 auswirken wird.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Seit dem 18.04.2020 nimmt die Stadt Bockenem unter erechnung@bockenem.de Rechnungen in elektronischer Form im Datenaustauschstandart "XRechnung" an.
Das Seminarangebot der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH ist online.
Mehr Informationen >>hier