Wichtige Links rund um Corona
Täglich aktualisierter Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um Corona
Vorschriften der Landesregierung
Informationen des Landkreises Hildesheim
Täglich aktualisierter Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) rund um Corona
Vorschriften der Landesregierung
Informationen des Landkreises Hildesheim
Das Schreiben enthält im Wesentlichen die Information, dass die ersten Termine in den 50 Impfzentren im Land ab dem 28. Januar 2021 unter der Telefonnummer 0800 99 88665 oder über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de vergeben werden.
Diese Webseite wird am kommenden Montag, den 18. Januar, zunächst mit allgemeinen Informationen zur Covid-Impfung online gehen, das Portal zur Terminvergabe öffnet dann am 28. Januar.
Die impfberechtigten Personen haben die freie Wahl Ihres Impfzentrums in ganz Niedersachsen.
Hier finden Sie das Anschreiben der niedersächischen Gesundheitsministerin.
An dieser Stelle sammeln wir die Angebote von Institutionen, Gruppen, Geschäften und Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe für Personen anbieten, die zur Corona-Risikogruppe gehören (ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder Menschen, die unter Quarantäne stehen).
Bockenem:
MiA Freiwilligenagentur, Buchholzmarkt 12, 05067/917301 oder mail@ Ansprechpartnerin ist Frau Susanne Meyer
mia-ambergau.de.
Bönnien:
In Bönnien können sich Hilfesuchende an den Ortsbürgermeister Rainer Bode oder an die Gruppe "Fit im Alter" wenden. Telefonische Einkaufsbestellungen bitte telefonisch bis freitags. Die Auslieferung erfolgt am folgenden Wochenende.
Ortbürgermeister Rainer Bode, Störyer Str. 12a, 05067 / 6099
Gruppe "Fit im Alter" Hiltje Menge, Alte Posthofstr. 2, 05067 / 5701
Bornum am Harz:
In Bornum gibt es hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger, die Ihre Hilfe anbieten.
Dr. Anke und Rolf Wölker, Schillerstr. 4, 05067/8582177 oder rolf.woelker@
woelker.net
Maurice Heinze, 01523/3525867 oder Fahrlehrer_Heinze@ gmx.de
Moni Wagner, 01577/6310121 oder wagnermoni97@
gmail.com
Ortshausen:
Die Koordination in Ortshausen hat Bürgermeister Rainer Block übernommen.
Rainer Block, Kunterstr. 6a, 0151/ 523 07 036 oder Ortshausen@
htp.com
Schlewecke:
In Schlewecke können sich hilfbedürftige und hilfsbereite Bürgerinnen und Bürger an den Ortsrat wenden. Dieser koordiniert dann die Hilfen.
Regina Klingemann, Bleekstraße 6, 05067/5075
Otto Ohms, Ziegeleistr. 3a, 05067/5878
Tanja Kuschel, Horstfeldstraße 27, 05067/2498319
Volkersheim:
In Volkersheim übernimmt der Ortsbürgermeister
Olaf Grönke, Asternweg 3, 05067/ 3805
die Koordination der Vermittlung der Hilfeleistenden und der Hilfesuchenden.
Apotheken:
Die Ambergau Apotheke bietet einen kostenlosen Lieferdienst in den gesamten Ambergau an. Bestellungen über die APO-App, über die Homepage (www.ambergau-apotheke.de) oder telefonisch über 05067 / 1666
Die Einhorn-Apotheke und die Neue Apotheke bieten ebenfalls einen kostenlosen Lieferdienst im gesamten Ambergau an. Bestellungen auch hier über die Apotheken-App, über die Webseiten (www.einhorn-apotheke-bockenem.com und www.neue-apotheke-bockenem.com ) oder telefonisch Neue Apotheke: 05067 / 247818 und Einhorn-Apotheke. 05067 / 697214
EDEKA Markt Bockenem:
Der EDEKA Markt in Bockenem bietet einen kostenlosen Lieferdienst im Stadtgebiet an. Die Lieferung erfolgt dienstags und freitags. Die Bestellungen müssen spätestens am Vortag eingehen. Der Mindestbestellwert beträgt 25 €.
Bestellungen telefonsich unter 05067 / 69 73 94
Diese Übersicht wird ständig weiterentwickelt.
Weitere Angebote und Fragen richten Sie bitte an:
Stadt Bockenem
Pia Rohrbach
Buchholzmarkt 1
05067/242-326
pia.rohrbach@
bockenem.de
Update 19.01.2021
Kurze Übersicht der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 19.01.2021:
• Alle bisherigen Maßnahmen werden bis zum 14.02. verlängert.
• Es bleibt bei den bisherigen Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ergänzt um den Appell, dass die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).
• die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.
• Weitgehende Nutzung von Home-Office.
• Kinderbetreuungseinrichtungen und Schule: Der Beschluss vom 13. Dezember 2020 wird bis zum 14. Februar verlängert und es ist eine restriktive Umsetzung erforderlich. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren, da es ernstzunehmende Hinweise, gibt, dass die Mutation sich stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet.
• Es werden besondere Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen getroffen.
• Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Mindestabstand 1,5 Meter, Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, kein Gemeindegesang, Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden sind anzuzeigen).
• Homeoffice: Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
• Inzidenz von 50 wird nicht erreicht werden, daher sollen lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz in den betroffenen Landkreisen ergriffen werden.
Update 15.12.2020
Seit dem 15.12.2020 haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotlineunter der Rufnummer 0800 9988665 zu klären. Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar.
Update 02.12.2020
Bund und Länder einigen sich auf Verlängerung der Corona-Beschränkungen bis zum 10.01.2021.
Update 30.11.2020
Hier finden Sie die aktuelle Niedersächsische Verordnung über Maßnhamen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Coronaverordnung) (gültig ab 01.12.2020).
Hier finden Sie die aktualisierten FAQ des Landes Niedersachsen
Update 02.11.2020
Hier finden Sie die aktuelle Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) (gültig ab 02.11.2020)
Update 28.10.2020
Eine Übersicht der Beschlüsse der Bund-Länder Gespräche, gültig ab 02.11.2020:
Kontaktbeschränkungen:
Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal sind 10 Personen erlaubt.
Reisen:
Hotelübernachtungen für touristische Zwecke sind untersagt.
Gastronomie:
Alle Restaurants sowie Bars, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Außer-Haus-Verkauf ist weiterhin möglich.
Kultur und Freizeit:
Theater, Oper, Konzerthäuser, andere Kultureinrichtungen sowie Freizeitparks, Spielhallen /-banken, Wettannahmestellen und Bordelle müssen schließen. Gottestdienste sind erlaubt.
Sport:
Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnesstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen müssen schließen. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist untersagt.
Schulen und Kitas:
Bleiben geöffnet. Bei einer Änderung der Infektionslage, kann es zu Einschränkungen kommen.
Einzel- und Großhandel:
Supermärkte und andere Länden bleiben geöffnet. Maximal ein Kunde pro 10m² Verkaufsfläche ist erlaubt.
Update 23.10.2020
Landkreis Hildesheim überschreitet Sieben-Tages-Inzidenz von 50. Es gelten ab sofort verschärfte Regeln.
Zu den neuen Regeln gehört eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Zudem ist es Gastronomiebetrieben untesagt, alkoholische Getränke im Außer-Haus-Verkauf abzugeben.
Bei Feiern und anderen privaten Zusammenkünften im eigenen Haus, der eigenen Wohnung oder unter freiem Himmel dürfen nur noch 10 statt bislang 15 Menschen zusammenkommen, diese dürfen aus maximal 2 verschiedenen Haushalten stammen.
Bei privaten Zusammenkünften oder Feiern in öffentlichen Gebäuden oder gastronomischen Betrieben dürfen nur noch 10 statt 25 Menschen zusammensein, die aus maximal 2 verschiedenen Haushalten stammen dürfen.
Immer vorausgesetzt ist , dass die Anwesenden das Abstandsgebot einhalten können.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedekung in der Öffentlichkeit an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, kann vom Landkreis Hildesheim in einer Allgemeinverfügung für bestimmte Örtlichkeiten festgelgt werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Hildeheim.
Übersicht Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt
Update 22.10.2020
Landkreis Hildeheim überschreitet Sieben-Tages-Inzidenz von 35. Es gelten ab sofort schärfere Regeln.
Zu den neuen Regeln gehört eine Sperrstunde für gastronomische Betriebe in der Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr. Der Landkreis Hildesheim kann jedoch Sondergenehmigungen erteilen.
Bei Feiern und anderen privaten Zusammenkünften im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung dürfen nur noch 15 statt bislang 25 Menschen zusammenkommen.
Bei Feiern und privaten Zusammenkünften unter freiem Himmel dürfen nicht mehr als 15 Menschen zusammenkommen, bislang waren 50 erlaubt. Immer vorausgesetzt, die Anwesenden können das Abstandsgebot einhalten.
Bei Treffen in öffentlichen Gebäuden oder gastronomischen Betrieben dürfen nur noch 25 statt 100 Menschen zusammensein. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt des Landkreises Hildeheim.
Update 15.10.2020
Hier finden Sie den täglich aktualisierten Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen.
Update 09.10.2020
Hier finden Sie die ab dem 09.10.2020 gültige Niedersächische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2
Update 31.08.2020
Ab dem 01.09.2020 wird die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen noch einmal angepasst. Laut Pressemitteilung des Nds. Sozialministeriums vom 28.08.2020 werden folgende Änderungen aktiv:
"Grundsätzlich muss sich jede Person überall dort, wo dies die Niedersächsische Corona-Verordnung vorsieht, an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten. Einige Personengruppen sind allerdings aus gesundheitlichen Gründen von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Personen müssen dies jetzt durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare
amtliche Bescheinigung, wie beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis, nachweisen. Bislang wurde eine glaubhafte Darstellung als ausreichend angesehen.
Die zweite Änderung der Verordnung verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln des Personenverkehrs dazu, ihre Fahrgäste durch Aushänge und mit Durchsagen auf die geltenden Pflichten hinzuweisen und für deren Einhaltung zu werben. Des Weiteren sollen sie innerbetrieblich sicherstellen, dass Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung persönlich angesprochen, angemessen zur Einhaltung ermahnt und bei Bedarf erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden."
Die Lesefassung der Verordnung finden Sie hier
Update 17.08.2020
Landesregierung beschließt: Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September
Angesichts der in den letzten Tagen und Wochen gestiegenen Infektionszahlen und den derzeit nicht vollständig absehbaren Folgen des Endes der Urlaubszeit und des Schulbeginns aufdas Infektionsgeschehen in Niedersachsen hat die Landesregierung beschlossen, die derzeit geltenden Regelungen der Corona-Verordnung mindestens bis Mitte September aufrecht zu erhalten. Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten erst wieder in den Blick genommen werden, wenn die Folgen des Schulstarts und der Rückkehr vieler Reisenden auf das Infektionsgeschehen absehbar seien.
Update 12.07.2020
Der Landkreis Hildesheim hat eine Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen und Verbote der neuen Corona-Verordnung ab dem 13.07.2020 zusammengestellt. Die Übersicht finden Sie hier.
Update 06.07.2020
Update 22.06.2020
Hier finden Sie die geltenden Regeln der Corona-Verordnung ab dem 22.06.2020.
Update 19.06.2020
Ab dem 22.06.2020 können Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Die Notbetreuung läuft zu diesem Datum aus, es wird auf einen eingeschränkten Betrieb in den Kindertageseinrichtungen umgestellt.
Update 15.06.2020
Ab dem 16.06.2020 ist die neue Corona-Warnapp des Bundes zum Download freigegeben. Mit Hilfe der App sollen Infektionswege nachvollziehbarer gemacht werden.
Update 25.05.2020
Ab Dienstag, 26.05.2020 können die Sporthallen im Stadtgebiet unter Einschränkungen wieder für den Vereinssport genutzt werden.
Update 22.05.2020
Hier finden Sie den aktualisierten Stufenplan der Landesregierung.
Update 04.05.2020
Die Landesregierung hat einen 5-Stufen-Plan zur Lockerung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bekanntgegeben. Hier finden Sie die Übersicht der Staatskanzlei.
Update 30.04.2020
Ab Mittwoch, 06.05.2020 können Spielplätze und Museen wieder geöffnet werden. Gottesdienste dürfen wieder stattfinden. Es sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Outdoor-Sportanlagen dürfen geöffnet werden, wenn der Sicherheitsabstand von 2 m beim Training sichergestellt werden kann.
Update 22.04.2020
Ab Montag, 27.04.2020 ist das Tragen von sogenannten "Alltagsmasken" im ÖPNV und beim Einkaufen verpflichtend.
Update 15.04.2020
Ab Montag, 20.04.2020 dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm wieder öffnen. Entsprechende Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
Ab Montag, 27.04.2020 beginnt langsam der Betrieb in den Schulen. Zunächst beginnen die Abschlussklassen und ab dem 04.05.2020 stufenweise auch die restlichen Schülerinnen und Schüler.
Die Notbetreuung in den Schulen und Kindergärten soll ausgeweitet werden.
Die Beschränkung für Personen in Alten- und Pflegeheimen bleibt aktuell bestehen.
Die Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte wurde bis zum 03.05.2020 verlängert.
Update 09.04.2020
Gemäß des Verordnung des Landes Niedersachsen vom 07.04.2020 müssen sich Personen die aus dem Ausland zurückkehren für 14 Tage in Selbstquarantäne begeben.
Update 01.04.2020
Ab Samstag, 04.04.2020 dürfen Baumärkte wieder für Privatpersonen geöffnet werden.
Update 30.03.2020
Die Landesregierung ordnet mit sofortiger Wirkung einen Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime an.
Update 24.03.2020
Die Allgemeinverfügung des Landes zur Beschränkung sozialer Kontakte ist gestern veröffentlicht worden und tritt heute in Kraft. In der Verfügung werden die Kontakte zu anderen Menschen und der Aufenthalt im öffentlichen Raum erheblich eingeschränkt. Die Allgemeinverfügung finden sie hier.
Kurzgefasst heißt das:
Geöffnet bleiben dürfen:
Geschlossen haben müssen insbesondere Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios.
Erlaubt ist z.B. weiterhin
Update 22.03.2020
Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich darauf verständigt, dass Ansammelungen von mehr als zwei Menschen grundsätzlich verboten werden sollen. Diese Regelung soll zunächst für zwei Wochen gelten.
Update 20.03.2020
Das Land Niedersachsen hat weitere Einschränkungen der sozialen Kontakte bekanntgegeben. Ab Samstag, 21.03.2020; 18:00 Uhr müssen alle Gaststätten und Cafes geschlossen bleiben. Verkauf außer Haus, ist weiterhin möglich.
Update 18.03.2020
Die Land Niedersachsen hat auf der Landespressekonferenz bekannt gegeben, dass ab sofort Einschränkungen in den Bereichen Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants sowie für Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbarer Angebote der Eingliederungshilfe greifen.
Update 17.03.2020
Auf Erlass des Landes Niedersachsen sind ab sofort, alle Spielplätze, öffentliche und private Sportanlagen zu schließen. Dies betrifft alle Fußball- und Tennisplätze sowie Spielplätze im Stadtgebiet.
Zudem sind alle Geschäfte zu schließen, die nicht die Bedürfnisse das täglichen Bedarfs abdecken.
Hier finden Sie die entsprechende Pressemitteilung des Landes Niedersachsen
Update 16.03.2020
Ab dem 16.03.2020 bleibt das Rathaus der Stadt Bockenem für den täglichen Publikumsverkehr geschlossen. Nach telefonischer Voranmeldung können für Notfälle Termine vergeben werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Telefonzentrale unter 05067/242-0 oder info@bockenem.de.
Update 13.03.2020
Das Land Niedersachsen gibt bekannt, dass ab Montag, 16.03.2020 bis Samstag, 18.04.2020 alle allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und Horte geschlossen bleiben. Ein Notbetreuung von Kindern, von denen ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeiten wird gewährleistet.
In Bockenem bleiben zudem die Stadtbücherei, das Archiv und das Konfetti bis zum 18.04.2020 geschlossen.
Update 11.03.2020
Der Landkreis Hildesheim hat Beschränkungen für den Besuch von Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten verfügt.
Die Verfügung finden Sie hier.
Update 02.03.2020
Coronavirus: Landkreis schaltet Infotelefon Ab sofort schaltet der Landkreis Hildesheim ein Infotelefon für Fragen rund um das Coronavirus. Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich selbst in einem Risikogebiet aufgehalten haben, können das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 05121 309 7777 erreichen. Die Rufnummer ist montags bis donnerstags jeweils von 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr geschaltet.
Der Coronavirus ist in Europa und auch in Deutschland angekommen. Die Zahl der Infektionsfälle nimmt zu.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus erhalten Sie beim Niedersachsen Portal
und beim Bundesministerium für Gesundheit
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie darüber hinaus beim Robert Koch-Institut
Alltag in Zeiten des Coronavirus - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sportlerinnen und Sportler - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Reisen und Tourismus - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Kita, Krippe, Hort - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Schule und Notbetreuung - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Aufgrund der Nds. Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.05.2020 können ab Mittwoch, 06.05.2020 Spiel- und Sportplätze im Freien unter bestimmten Bedingungen wieder genutzt werden.
Für Spielplätze gilt, dass diese durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Personen wieder genutzt werden dürfen. Dabei sollte jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Der Betrieb und die Nutzung von öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien zu Ausübung von kontaktlosem Sport ist unter der Voraussetzung möglich, dass jede Person dauerhaft einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einhält. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. Zusammenkünfte in Vereinsheimen sind nach wie vor verboten.
Aufgrund der Corona-Krise mussten viele Ladengeschäfte bis auf Weiteres ihre Türen schließen. Damit das nicht dauerhaft so bleibt, bieten viele ihre Waren zum abholen oder liefern an, um ihre Betreibe aufrechtzuerhalten und Arbeitsplätze zu sichern- Wir helfen, diese Angebote bekannt zu machen!
Die Stadt Bockenem möchte helfen. Daher veröffentlichen wir hier eine Liste Bockenemer Unternehmen, die Abhol- und Lieferservice anbieten.
Bitte helfen Sie Bockenemer Unernehmen durch die Corona-Kriese und kaufen Sie vor Ort!
Unternehmen | Angebote | Öffnungszeiten |
---|---|---|
Ambergauer Duroc Hof Greve Alte Straße 11 31167 Mahlum | Fleisch- und Wurstprodukte vom DurocSchwein sowohl zur Abholung als auch Versand www.ambergauer-duroc.de | freitags 09:00 bis 18:00 Uhr Selbstbedienungsbereich mit Fleisch, Schinken und Wurst täglich geöffnet |
Autohaus Hansel e.K. Am Bahnhof 1 31167 Bockenem 05067/2860 info@ autohaus-hansel.de | Werkstatt geöffnet Abholen und Bringen von Kundenfahrzeugen Fahrzeugverkauf telefonisch oder per Mail | Montag bis Freitag 07:30 bis 17:30 Uhr Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr |
Ehrhardt Bad Heizung Energie Ortshäuser Str. 3 31167 Bockenem 05067/1514 info@ BadHeizungEnergie.de | Das Büro ist während der Geschäftszeiten telefonisch besetzt Ausstellung geschlossen, Besichtigung nah Absprache möglich Mitarbeiter sind m Außendienst unterwegs; Hygienemaßnahmen werden eingehalten | Montag bis Freitag 07:00 bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr |
Eternal Flame BBQ Wiesenstr. 4a 31167 Bockenem 0151/25273469 | Lieferung von hochwertigem BBQ, Steaks, und Ribs Weitere Infos und die Speisenkarte unter www.eternalflame.club/speisekarte | Am Wochenende und an Feiertagen |
Fliesen Bode Alte Posthofstraße 20 31167 Bönnien 0170/1876876 | Warenauslieferung und Warenbestellung nach telefonischer Terminvereinbarung möglich | Nach Vereinbarung |
Gasthaus Zur Linde | Hotelbetrieb für gewerbliche Gäste | täglich 17:00 bis 21:00 Uhr |
Gaststätte Maas Störyer Str. 8 31167 Bönnien 05067/6472 | Informationen und die Speisekarten finden Sie hier Nur EC-Zahlung | Mittwoch bis Sonntag 16:00 bis 20:30 Uhr |
G&B Hörsysteme Bockenem Bönnier Str. 26 31167 Bockenem bockenem@ gb-seesen.de www.gb-seesen.de | Reparaturen, Reinigungs- und Prüfservice, Verkauf von Hörgerätebatterien und Zubehör, Hausbesuche Anpassungen nur mit Termin | Montag, Dienstag und Donnerstag 09:30 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr Mittwoch 09:30 bis 13:00 Uhr |
Hofcafé "Zum alten Gustav" Thingstr. 2 31167 Hary 05067/249103 | Eis und Kuchen zum mitnehmen während der Öffnungszeiten Rund um die Uhr: Selbstbedienungskühlschrank mit Saft, Fruchtaufstrich, Dosenwurst uvm. Lieblingsmilch von der Hofmolkerei auf Bestellung | samstags, sonntags und feiertags 14:00 bis 17:00 Uhr |
Holzhandel Gundelach Walter-Althoff-Straße 6 31167 Bockenem 05067/9171919 | ab Montag 06.04.2020: telefonische Beratung und Auftragsannahme. Nach Überweisung des Zahlbetrag erhält der Kunde einen Abholtermin, die Ware kann dann im Lager abgeholt werden. | Montag bis Freitag 07:30 bis 16:30 Uhr |
Kissen & Co Königstr. 20 31167 Bockenem 0176/ 95683881 | kostenloser Lieferservice; Gutscheine Weitere Informationen und Angebote unter www.kissenundco.de | Nach Vereinbarung |
L & K - Sanitär und Heizungstechnik Inhaber Oliver Kammann Zum Amboß 2a 31167 Königsdahlum 05067/6066 | Während der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar Notdienst auch an Sonn- und Feiertagen Mitarbeiter sind im Außendienst unterwegs; Hygienemaßnahmen werden eingehalten | Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr |
Restaurant am Weinberg Am Weinberg 94a 31167 Nette 05067/817 | Abholservice Hier finden Sie die aktuelle "Kleine Karte" | Freitag und Samstag 17:00 bis 20:00 Uhr Sonntag 11:30 bis 14:00 Uhr und 17:00 bis 20:00 Uhr |
Restaurant Villans Bönnier Str. 16 31167 Bockenem 05067/9170630 | Gerichte zum Selbstabholen | Mittwoch bis Montag ab 17:00 Uhr (Dienstag Ruhetag) |
Schnellrestaurant Jetset Lange Burgstr. 25 31167 Bockenem 05067/69244 | Speisekarte Jetset finden Sie hier | Abhol- und Lieferzeiten von 12:00 bis 22:00 Uhr Dienstag Ruhetag |
Schnellrestaurant Spice Königstr. 21 31167 Bockenem 05067/246776 | Speisekarte und Onlinebestellung über diese Homepage | Dienstag bis Sonntag 12:00 bis 14:30 Uhr und 17:00 bis 22:30 Uhr |
VGH Vertretung Frank Ebeling Bönnier Str. 11 31167 Bockenem 05067/697557 | Telefonische Erreichbarkeit während der Öffnungszeiten Weitere Informationen erhalten Sie hier | Montag und Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr |
Wirtshaus Sauer Allensteiner Str. 7 31167 Bockenem 05067/24566 | Sonderspeisekarte finden Sie hier
| Speise zum Selbstabholen oder Lieferung von 17:00 bis 21:00 Uhr |
Das Land Niedersachsen hat Infotelefonnummern zum Thema Coronavirus eingerichtet.
Unter der Telefonnummer +49 (0) 511 / 120 6000 finden Sie von Monatg bis Freitag von 8 - 22 Uhr Ansprechpartner für allgemeine Informationen zum Coronavirus.
Zudem wurden themenspezifischen Hotlines geschaltet:
Gesundheit: +49 (0) 511 / 4505 555 (Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr)
Land- und Ernährungswirtschaft: +49 (0) 511 / 120 2000 (Mo. - Fr. 9 - 17 Uhr)
Wirtschaft und Arbeit: +49 (0) 511 / 120 5757 (Mo.- Fr. 8 - 20 Uhr)
Unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus gibt es eine zentrale Internetseite mit umfassenden Informationen und zahlreichen FAQ´s rund um das Thema Coronavirus.
Die Verwaltung der Stadt Bockenem will die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) verlangsamen und die gefährdeten Personengruppen schützen. Aus diesem Grund ist ab sofort das Rathaus für den täglichen Publikumsverkehr geschlossen. Nach telefonischer Voranmeldung können Termine für Notfälle vergeben werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Telefonzentral unter 05067/242-0 oder info@ bockenem.de.
Für fachliche Anfragen können Sie auch direkt an Ihren Ansprechpartner wenden. Ihren direkten Ansprechpartner finden Sie unter Rathaus -> Ansprechpartner.
Die derzeitigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens dienen dazu, Infektionsketten zu unterbrechen. Zwar sind in der Mehrzahl der Fälle milde Verläufe zu verzeichnen, wenn jedoch die Anzahl der Infizierten sprunghaft steigt, steigt auch die Zahl der atypischen und schweren Verläufe (vornehmlich alte Menschen und solche mit Vorerkrankungen). Diese müssen ggf. intensiv in Krankenhäusern behandelt werden, wofür wiederum nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Bitte haben Sie daher Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und unterstützen Sie diese. Meiden Sie alle nicht erforderlichen Sozialkontakte. Reduzieren Sie auch soweit möglich und selbstverständlich in Absprache mit Ihren Arbeitgebern, alle beruflichen Kontakte auf das Notwendigste. Haben Sie Verständnis, dass auch die Notbetreuung für Schul- und Kindergartenkinder nur für die Eltern gewährleistet werden wird, in denen beide in kritischen Infrastrukturen arbeiten.
Aufgrund des Erlasses der Nds. Landesregierung, werden ab sofort alle Spielplätze im Stadtgebiet gesperrt. Auch der Trainings- und Spielbetrieb auf den Fußball- und Tennisplätzen wird ausgesetzt.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landes Niedersachsen
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim-Region (HI-REG) mbH hat für Unternehmen auf ihrer Website www.hi-reg.de Informationen zu Hilfen in der Corona-Krise zusammengestellt. Informiert wird unter anderem zu Liqiuiditätshilfen, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld II, Insolvenzantragspflicht sowie zu Stundungen von Steuern, Sozialabgaben, Mieten sowie sonstigen Zahlungsverpflichtungen. Bitte besuchen Sie die Website regelmäßig, da die Informationen laufend aktualisiert werden.
Informationen der HI-REG zu Fragen rund um die Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise finden Sie hier
Wenn Sie weitere individuelle Fragen haben, können Sie sich per E-Mail (mail@) direkt an die HI-REG wenden. Damit die Vielzahl der Nachfragen koordiniert abgearbeitet werden können, sollten Sie Ihre Anfrage bitte ausschließlich an diese E-Mail-Adresse richten. Die HI-REG meldet sich dann schnellstmöglich bei Ihnen. hi-reg.de
Darstellung Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus (Stand 30.12.2020)
Darstellung Corona-Hilfen / Förderprogramme der NBank (Stand 21.01.2021)