Wahl als Schiedsperson

Die Stadt Bockenem sucht Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl als Schiedsperson.
Für die Amtsperiode 2026 bis 2030 ist in diesem Jahr eine Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Bockenem neu zu wählen. Die Wahl erfolgt durch den Rat der Stadt Bockenem. Die Schiedsperson wird vom Amtsgericht Hildesheim bestätigt.
Die Aufgabe der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers besteht darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen geschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.
Schiedspersonen entlasten die Gerichte und werden in vielfältigen Bereichen tätig, vor allem aber bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten. Gemeinsam suchen Sie nach Lösungen und geben Impulse für ein friedliches Miteinander in der Stadt Bockenem.
Die Schiedspersonen werden in Seminaren und Fortbildungen für ihre Tätigkeit ausgebildet. Sie arbeiten völlig unparteiisch und sind zur Verschwiegenheit (durch Eid) verpflichtet. Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson läuft Ende dieses Jahres aus.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese ehrenamtliche Schiedsamtstätigkeit gegen eine Aufwandsentschädigung wahrnehmen möchten oder weitere Fragen haben, werden gebeten, sich bis zum 31.10.2025 mit der Stadt Bockenem, Bereich 10, Herrn Müller, Tel.-Nr.: 05067/242-327, E-Mail: Gian-Luca.mueller@bockenem.de, in Verbindung zu setzen.