Frist für Antragstellung für das Jahr 2023 läuft
Durch das Förderprogramm Ambergau-Süd können private Maßnahmen gefördert werden, die sich mit der Erhaltung und Erneuerung ortsprägender Bausubstanz oder mit der Umnutzung und Reaktivierung alter Gebäude befassen.
Anträge auf Förderung müssen bis zum 09.09.2022 bei der Stadt Bockenem vorliegen.
Zur Beantwortung von Fragen zur Baugestaltung und zum Verfahren der Antragstellung können sich interessierte Bürger/innen an folgende Adressen wenden:
Büro plan:b (Frau Anke Klages, Tel. 0511/524809-12)
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (Frau Esther von Borcke, Tel. 05121/ 6970-195) oder
Stadt Bockenem (Frau Bartels, Tel. 05067/242-414)