Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2024 bis 2028

Für den Amtsgerichtsbezirk Hildesheim werden für die Jahre 2024 bis 2028 Schöffen und Hilfsschöffen gesucht.
Die Stadt Bockenem sucht hierfür mindestens 19 interessierte Personen, die in diesem Ehrenamt gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Strafverfahren Entscheidungen treffen und Urteile fällen.
Für die Arbeit von Schöffen sind keine juristischen Vorkenntnisse erforderlich. Vielmehr sollten die Bewerberinnen und Bewerber Lebenserfahrung und Menschenkenntnis mitbringen. Zur Übernahme dieses Amtes gibt es verständlicherweise einige Voraussetzungen die erfüllt sein müssen, da Schöffen durch zu fällende Urteile teilweise erheblich in das Leben anderer Menschen eingreifen.
Das Schöffenamt kann ausgeübt werden, wenn die Bewerberinnen und Bewerber
- ihren Wohnsitz in der Stadt Bockenem haben,
- im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind,
- zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- gesundheitlich geeignet sind
- und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner können sich bis zum 31.03.2023 mit der Stadt Bockenem, Herrn Bredo, in Verbindung setzen.